Zuschuss für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)

Jugendliche können seit 2001 ihr Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) auch in den Sportvereinen leisten, vorausgesetzt sie betreuen Kinder und Jugendliche. Seit 2002 ist ein 12-monatiges FSJ auch als Ersatz für den Wehrdienst anerkannt. Voraussetzung ist hier, dass mit Aufnahme des FSJ die Anerkennung als Wehrdienstverweigerer vorliegt.
Für die Sportvereine besteht so die Möglichkeit einer kostengünstigen personellen Unterstützung für die Kinder- und Jugendarbeit. Der FSJ´ler selbst kann diese Zeit als berufliche Orientierung für das bevorstehende Berufsleben nutzen.
Damit viele Sportvereine vom FSJ Gebrauch machen, unterstützt die Sportjugend Pfalz ihre Vereine finanziell.


Hier geht’s zum Antragsformular mit Förderhinweisen.